Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 27 Erstattung der Abzugsteuern

Bettina Spilker, Julia Tumpel (Oktober 2020)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1In Art. 27 finden sich nähere Bestimmungen für Quellensteuern.

2Einstweilen frei

II. Historischer Hintergrund und Entwicklung

3Durch das Abkommen zur Änderung des DBA Österreich 1954 wurde im Protokoll Ziffer 16 geändert. Danach schlossen die Art. 8–12 nicht aus, dass die Entlastung von Steuern im Abzugsweg nur nach Maßgabe der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts beider Vertragsstaaten über die Erhebung dieser Steuern und über das Verfahren zu deren Entlastung erfolgt (Art. 5 Ziffer 2).

4Einstweilen frei

III. Abweichungen vom OECD-MA
1. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2000

5Im OECD-MA 2000 findet sich keine Parallelbestimmung.

2. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2017

6Im OECD-MA 2017 findet sich keine Parallelbestimmung.

IV. Verhältnis zu anderen Artikeln
1. Art. 10 Abs. 2 – Quellensteuer bei Dividenden

7Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich ist ein Anwendungsfall von Art. 27 DBA Österreich.

2. Art. 11 – Zinsen

8Da für Zinsen ein Besteuerungsverbot des Quellenstaats vereinbart ist, sind eingehobene Steuern zurückzuerstatten.

3. Art. 12 – Lizenzeinkünfte

9Da für Lizenzeinkünfte ein Besteuerungsverbot des Quellenstaats vereinbart ist, ...

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