DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 27 Erstattung der Abzugsteuern
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1In Art. 27 finden sich nähere Bestimmungen für Quellensteuern.
2Einstweilen frei
II. Historischer Hintergrund und Entwicklung
3Durch das Abkommen zur Änderung des DBA Österreich 1954 wurde im Protokoll Ziffer 16 geändert. Danach schlossen die Art. 8–12 nicht aus, dass die Entlastung von Steuern im Abzugsweg nur nach Maßgabe der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts beider Vertragsstaaten über die Erhebung dieser Steuern und über das Verfahren zu deren Entlastung erfolgt (Art. 5 Ziffer 2).
4Einstweilen frei
III. Abweichungen vom OECD-MA
1. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2000
5Im OECD-MA 2000 findet sich keine Parallelbestimmung.
2. Vergleich mit dem OECD-MA i. d. F. 2017
6Im OECD-MA 2017 findet sich keine Parallelbestimmung.
IV. Verhältnis zu anderen Artikeln
1. Art. 10 Abs. 2 – Quellensteuer bei Dividenden
7Art. 10 Abs. 2 DBA Österreich ist ein Anwendungsfall von Art. 27 DBA Österreich.
2. Art. 11 – Zinsen
8Da für Zinsen ein Besteuerungsverbot des Quellenstaats vereinbart ist, sind eingehobene Steuern zurückzuerstatten.
3. Art. 12 – Lizenzeinkünfte
9Da für Lizenzeinkünfte ein Besteuerungsverbot des Quellenstaats vereinbart ist, ...