DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Herrmann/Heuer/Raupach, Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz, 21. Auflage, Köln, Loseblatt, Stand März 1998; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugleich Diss. Hamburg 1994; Vogel, K., Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, 3. Auflage München 1996.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Art. 17 Abs. 1DBA-Norwegen stimmt dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 1 OECD-MA überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 des DBA an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA Rn. 15).
2Abs. 2 Satz 1 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA überein. Abs. 2 Satz 2 erweitert den Anwendungsbereich des Abs. 1 auf Einkünfte der dort genannten anderen Personen, die diesen aus einer Vermittlungstätigkeit oder einer anderweitigen Zurverfügungstellung der Leistungen des Künstlers oder Sportlers zufließen. Die Klausel findet weiterhin Anwendung auf sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit des Künstlers oder Sportlers. Sie dehnt den Anwendungsbereich des Art. 17 Abs. 2 Satz 1 auf Einkünfte aus, die für andere Leistungen als die Tätigkeit de...