DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Norwegen
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Deutschland und Norwegen haben am ein neues DBA abgeschlossen, das am anstelle des ersten Abkommens vom in Kraft trat und rückwirkend auf den Veranlagungszeitraum 1991 anzuwenden ist.
2Die Neufassung war aus mehreren Gründen erforderlich. So bestand die Notwendigkeit, die abkommensrechtlichen Regelungen an die wirtschaftlichen Verhältnisse und an die Veränderungen im nationalen Steuerrecht beider Vertragsstaaten anzupassen. Dementsprechend kam es zu Änderungen der Zuteilungsnormen für die Einkünfte der Künstler und Sportler, für Gewinne aus der Veräußerung von wesentlichen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften und für Sozialversicherungsrenten. Geändert wurde außerdem die Quellenbesteuerung von Schachteldividenden. Ferner wurden der räumliche Geltungsbereich des Abkommens um den Festlandsockel erweitert und die Zuteilung des Besteuerungsrechts für die Einkünfte aus den dort ausgeübten Tätigkeiten neu gerege...