DBA-Kommentar
2025
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Artikel 1 Unter das Abkommen fallende Personen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1 Dieser Artikel bestimmt den Personenkreis, für den das Abkommen Anwendung findet (subjektiver Geltungsbereich). Das Abkommen umfasst den Vertrag, einschließlich der Anlage zu den grenzüberschreitenden Gewerbegebieten und das Protokoll v. . In Kraft getreten ist das Abkommen am . Das Abkommen ist erstmals für den Veranlagungszeitraum bzw. Erhebungszeitraum 2016 anwendbar.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA
3 Art. 1 DBA Niederlande ist wortgleich mit Art. 1 OECD-MA sowie in Übereinstimmung mit den meisten von Deutschland abgeschlossenen Abkommen und der deutschen Verhandlungsgrundlage. Das alte DBA 1959 enthielt eine solche Vorschrift nicht.
4 Die Niederlande haben einen Vorbehalt in Bezug auf die Anwendung von Nr. 2–6.7 OECD-MK zu Art. 1 DBA Niederlande eingelegt. Die Kommentierung behandelt die Anwendung des OECD-MA auf Personengesellschaften und resultiert aus dem OECD Partnership Report 1999.
5Zu beachten ist dazu Nr. I Abs. 2 Protokoll DBA Niederlande. Werden Einkünfte oder Gewinne über eine Person erzielt, die nach dem Recht eines der Vertragsstaaten steuerlich transparent ist, ge...