DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Grotherr, Besteuerung der deutsch-indischen Geschäftsbeziehungen auf der Grundlage des neuen DBA-Indien v. , IWB F. 6 Indien Gr. 2 S. 59; Hahn-Joecks, Zur Problematik der Besteuerung ausländischer Künstler und Sportler, Baden-Baden 1999; Hensel, Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Malta, IWB F. 5 Gr. 2 S. 17; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994; Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 61. Aufl., München 2002.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit dem in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA enthaltenen Tätigkeitsortsprinzip überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA Rn. 15).
2Abs. 2 enthält eine Neuregelung, die bislang kein Vorbild im OECD-MA und auch im Verhältnis zu anderen DBA einen neuen Regelungsgehalt besitzt. Erfasst werden sollen Vergütungen für die Benutzung oder Rechte an der Benutzung von Namensrechten, Bildrechten oder sonstiger Persönlichkeitsrechte der Sportler und Künstler sowie Einkünfte aus der Duldung von Rundfunk- und Fernsehaufzei...