Suchen
Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6 Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen

Bödecker, Goebel (Mai 2025)

Erläuterungen

A. Übereinstimmungen und Abweichungen gegenüber dem OECD-MA 2017

1Art. 6 DBA Luxemburg entspricht Art. 6 OECD-MA.

2Abs. 1 DBA Luxemburg entspricht Art. 6 Abs. 1 OECD-MA und räumt dem Belegenheitsstaat ein Besteuerungsrecht der Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen ein.

3Abs. 2 DBA Luxemburg entspricht Art. 6 Abs. 2 OECD-MA und definiert den Ausdruck „unbewegliches Vermögen“ gemäß dem Recht des Belegenheitstaates.

4Abs. 3 und 4 DBA Luxemburg entsprechen ebenfalls Art. 6 Abs. 3 und 4 OECD-MA.

B. Besonderheit

5Sofern Luxemburg als Belegenheitsstaat von seinem Besteuerungsrecht keinen Gebrauch machen würde, kann Deutschland gem. Art. 22 Abs. 1 Buchst. a (Rückfallklausel) oder Buchst. e (Switch-over-Klausel) DBA Luxemburg diese Einkünfte bei einer in Deutschland ansässigen Person versteuern. Eine ähnliche Klausel in Art. 22 Abs. 2 Buchst. c DBA Luxemburg erlaubt Luxemburg Einkünfte aus einem deutschen unbeweglichen Vermögen bei einer in Luxemburg ansässigen Person zu besteuern, sofern Deutschland diese Einkünfte nicht versteuern würde.

C. Vergleich zum DBA Luxemburg vor Änderungsprotokoll 2023

6Es wurden keine Änderungen vorgenommen.

DBA-Kommentar

Erwerben Sie das Buch kostenpflichtig im Shop.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Buch enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen