DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994; Vogel, K., Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, 2. Aufl. München 1990.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Art. 17 Abs. 1 und 2 weichen nicht von Art. 17 Abs. 1 und 2 OECD-MA ab. Sie entsprechen dem Wortlaut und Regelungsgehalt nach dem OECD-MA und weisen das Besteuerungsrecht dem Tätigkeitsstaat zu (s. insoweit die Erläuterungen zu Art. 17 OECD-MA).
2Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für Tätigkeiten von Künstlern und Sportlern, die an einen Aufenthalt anknüpft, der unmittelbar oder mittelbar ganz oder wesentlich aus öffentlichen Kassen unterstützt wird. Liegt ein Aufenthalt in diesem Sinne vor, gelten Abs. 1 und Abs. 2 nicht.
3; 4 Einstweilen frei
II. Abweichungen von Art. 17 OECD-MA
1. Anwendung allgemeiner Zuordnungsregeln beim Kulturaustausch
5Nach Abs. 3 finden die allgemeinen Zuordnungsregeln auch auf Künstler und Sportler bzw. andere Personen i. S. d. Abs. 2 Anwendung, wenn es sich bei der Tätigkeit des Künstlers oder Sportlers um einen aus öffentlichen Kassen des Wohnsitzstaats unterstützten Aufenthalt handelt. Abs. 3 ...