DBA-Kommentar
2024
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Artikel 25 Verständigungsverfahren
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 25 DBA Korea 2002 dient als rechtliche Grundlage für das Verständigungsverfahren, durch das die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung des Abkommens durch zwischenstaatliche Konsultation Lösungen finden können, unabhängig von den im jeweiligen nationalen Recht vorgesehenen Rechtsmitteln. Vor diesem Hintergrund bietet Art. 25 DBA Korea 2002 die Möglichkeit, eine einheitliche Anwendung des DBA Korea zu erreichen.
2Art. 25 Abs. 1 DBA Korea 2002 begründet den Anspruch, ein Verständigungsverfahren einzuleiten und enthält Bestimmungen zur zuständigen Behörde sowie zur Frist der Einleitung eines Verständigungsverfahrens.
3Art. 25 Abs. 2 DBA Korea 2002 enthält Regelungen zur Abwicklung des Verständigungsverfahrens.
4Art. 25 Abs. 3 DBA Korea 2002 regelt das Konsultationsverfahren, welches der Beseitigung von Schwierigkeiten oder Zweifeln dienen soll, welche bei der Auslegung oder Anwendung der Abkommen entstehen können.
5Art. 25 Abs. 4 DBA Korea 2002 ermöglicht, den zuständigen Behörden zur Herbeiführung einer Einigung direkt miteinander zu verkehren.
6–8Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA und VHG-DBA
9Art. 25 DBA Korea 2002 weist sowohl inhaltlich als auch im Aufbau große ...