DBA-Kommentar
2024
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Artikel 17 Künstler und Sportler
Erläuterungen
Görl, Die freien Berufe im internationalen Steuerrecht der Bundesrepublik Deutschland, München 1983; Hensel, Das Doppelbesteuerungsabkommen mit Kanada, IWB F. 8 Kanada Gr. 2 S. 287; Mody, Die deutsche Besteuerung international tätiger Künstler und Sportler, Baden-Baden 1994, zugl. Diss. Hamburg 1994.
I. Vergleich mit Art. 17 OECD-MA
1Abs. 1 stimmt dem Regelungsgehalt nach mit dem in Art. 17 Abs. 1 OECD-MA enthaltenen Tätigkeitsortsprinzip überein. Der Wortlaut führt ausdrücklich den Vorrang vor Art. 7 an, was aber nur klarstellende Bedeutung hat (s. Art. 17 Abs. 1 OECD-MA Rn. 15). Es ergibt sich insoweit auch keine Abweichung gegenüber dem bisherigen DBA-Kanada 1981.
2Abs. 2 stimmt dem Wortlaut und dem Regelungsgehalt nach mit Art. 17 Abs. 2 OECD-MA überein. Anders als im DBA-Kanada 1981 erfährt diese Norm keine Einschränkung mehr in den Fällen, in denen der Künstler oder Sportler oder eine mit ihm verbundene Person unmittelbar oder mittelbar am Gewinn der in Abs. 2 erwähnten Person beteiligt ist (so noch in Art. 17 Abs. 3 DBA-Kanada 1981).
3Abs. 3 enthält eine eigene Regelung für Tätigkeiten von Künstlern und Sportlern im Rahmen eines Kulturaustauschs, ohne dass dieser Begriff verwendet wird oder als Abgrenzungskriterium dienen könnte. Die Norm enthält abweichend von Abs. 1 und 2 ein ausschließli...