Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 1 Persönlicher Geltungsbereich

Daniela Angelini (Februar 2021)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung

I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Art. 1 regelt den persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens. Die unter den persönlichen Anwendungsbereich fallenden Steuersubjekte genießen grundsätzlich Abkommensschutz.

II. Abweichungen vom OECD-MA

2Art. 1 entspricht wortgenau Art. 1 Abs. 1 OECD-MA 2017 (vgl. Stöber in GKGK, Art. 1 OECD-MA Rz. 79–235). Die in Art. 1 OECD-MA 2017 hinzugefügten Regelungen über hybride Gesellschaften (Abs. 2) und die sog. saving clause (Abs. 3) sind naturgemäß nicht im unterzeichneten DBA Italien 1989 enthalten.

III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument

3Das MLI hat keine Auswirkungen auf die Anwendung von Art. 1, da Deutschland einen Vorbehalt sowohl gegen Art. 3 MLI als auch gegen Art. 11 MLI erklärt hat, sodass dass diese Regelungen nicht bei den deutschen DBA berücksichtigt werden müssen (vgl. Stöber in GKGK, Art. 1 OECD-MA Rz. 38).

B. Systematische Kommentierung

I. Abkommensberechtigte Personen

4Gemäß Art. 1 gilt das DBA Italien für Personen, die entweder in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten ansässig sind. Die Vorschrift eröffnet den persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens, indem sie festlegt, wer bzw. welcher Adressatenkreis unter d...

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