DBA-Kommentar
2024
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Artikel 2 Allgemeine Begriffsbestimmungen
Erläuterungen
Assan/Margalith, Neue Entwicklungen im israelischen Gesellschaftsrecht und Gründung einer GmbH in Israel, GmbHR 2000, 868; Assan/Theiß, Israel: Neue Entwicklungen im Gesellschaftsrecht durch das Companies Law 5759 – 1999, RIW 2000, 525; ders., Israelisches Kapitalgesellschaftsrecht im Lichte des neuen Companies Law 5759 – 1999 – Die israelische public company und die israelische private company im Vergleich mit der deutschen AG und der deutschen GmbH, NZG 2001, 49.
I. Inhalt der Vorschrift (Abs. 1 Nrn. 1–6)
1Entsprechend Art. 3 bis 5 OECD-MA sind in Art. 2 einige allgemeine Bestimmungen, die für die Auslegung der im Abkommen wiederholt verwendeten Ausdrücke notwendig sind, die Erläuterung des Ausdrucks der Ansässigkeit sowie des Ausdrucks „Betriebsstätte” enthalten.
2Gegenüber Art. 3 bis 5 OECD-MA weist die Bestimmung folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:
3Art. 2 Abs. 1 Nr. 1 den geographischen Anwendungsbereich des Abkommens. Zusätzlich wird der Ausdruck „Hoheitsgebiet” in Art. 2 Abs. 1 Nr. 2 definiert; dies ergibt sich aus der besonderen staatlichen und völkerrechtlichen Situation beider Staaten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
4Abweichend vonArt. 3 Abs. 1 Buchst. a OECD-MA fallen unter den Ausdruck „Person” i. S. ...