DBA-Kommentar
2024
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Artikel 20 Andere Einkünfte
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmungen
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Bei Art. 20 DBA Irland handelt es sich um eine Ergänzungsnorm. Sie bezieht sich als Auffangklausel auf Einkünfte, die in den anderen Verteilungsartikeln nicht adressiert werden.
II. Abweichungen vom OECD-MA und der VHG-DBA
2Die Regelung stimmt weitgehend mit Art. 21 OECD-MA 2014/2017 und Art. 20 VHG-DBA überein. Die Regelung in Art. 20 Abs. 3 DBA Irland ist in Art. 21 OECD-MA und Art. 20 VHG-DBA nicht enthalten.
III. Abweichungen von der Vorgängerregelung
3Das DBA Irland 1962 enthielt keine vergleichbare Regelung. Fälle sonstiger Einkünfte waren unmittelbar im Rahmen einer Verständigung zu klären (Art. XXIV DBA Irland 1962).
B. Systematische Kommentierung
4Gemäß Art. 20 Abs. 1 DBA Irland können andere Einkünfte unabhängig von ihrer Herkunft – insbesondere also auch Drittstaateneinkünfte – ausschließlich im Ansässigkeitsstaat besteuert werden. Die Auffangregel betrifft Einkünfte, die von den übrigen Verteilungsartikeln nicht erfasst werden. Wenngleich das Abkommen sich sprachlich auf die Art. 20 vorausgehenden Artikel bezieht („in den vorstehenden Artikeln nicht behandelt wurden“), so ist auch der im Aufbau des DBA Irland erst nachfolgende Art. 22 zu Tätigkeiten an...