DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel XVII Anrechnungs- und Befreiungsmethode
Erläuterungen
Literatur: Fischer, Steueränderungen für Beteiligungen deutscher Personengesellschaften an griechischen Kapitalgesellschaften, IWB F. 5 Griechenland Gr. 2, S. 129 ff.; Melissas, Die Besteuerung deutscher Unternehmen in Griechenland, StB 1994, S. 356 ff.; Muchtaris, Vergleichender Überblick über das Recht der Kapitalgesellschaften in Griechenland, IStR 1993, S. 378 ff.; Xenides/Zielke, Grundzüge des griechischen Investitionsförderungsgesetzes, IWB F. 5 Griechenland Gr. 3, S. 71 ff.
I. Inhalt der Abkommensvorschrift
1Art. XVII DBA-Griechenland befaßt sich mit der Vermeidung der Doppelbesteuerung im jeweiligen Wohnsitzstaat einer abkommensberechtigten Person, wenn sowohl der Quellen- bzw. Belegenheitsstaat als auch der Wohnsitzstaat für die betreffenden Einkünfte und Vermögenswerte nach den Zuteilungsnormen des Abkommens (Art. III bis XVI) ein Besteuerungsrecht hat („können … besteuert werden”). In dem Fall hat der Wohnsitzstaat die Doppelbesteuerung durch Freistellung und/oder Anrechnung auszugleichen (zur allgemeinen Erläuterung vgl. Art. 23 OECD-MA Rn. 1 ff.). Welcher Vertragsstaat als Wohnsitzstaat anzusehen ist, ergibt sich aus Art. II Abs. 1 Nr. 4 des Abkommens.
2Ein ausschließ...