DBA-Kommentar
2024
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Artikel 25 Gleichbehandlung
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 25 DBA China beinhaltet die Verfahrensvorschriften für die Durchführung von zwischenstaatlichen Verständigungsverfahren zwischen den zuständigen Behörden der beiden Vertragsstaaten. Das Verständigungsverfahren dient als zwischenstaatliches Verwaltungsverfahren der Beseitigung einer abkommenswidrigen Doppelbesteuerung. Hierbei sollen die zuständigen Behörden entweder auf Antrag oder im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsstaaten Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens beseitigen.
2Art. 25 Abs. 1 und 2 DBA China regelt das eigentliche Verständigungsverfahren zur Vermeidung einer in dem Abkommen nicht entsprechenden Besteuerung im Einzelfall.
3Art. 25 Abs. 3 Satz 1 DBA China sieht das Konsultationsverfahren zur Beseitigung von Schwierigkeiten oder Zweifeln bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens vor. Konsultationsverfahren betreffen regelmäßig eine größere Anzahl von Fällen und sind entgegen dem Verständigungsverfahren nicht auf den Einzelfall gerichtet. Art. 25 Abs. 3 Satz 2 DBA China regelt zum Konsultationsverfahren die gemeinsame Beratung der zuständigen Behörden beider Vertragsstaaten für Fälle, die in dem Abkommen n...