DBA-Kommentar
2024
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Artikel 3 Allgemeine Definitionen
Erläuterungen
1Art. 3 DBA-Belgien weist gegenüber dem OECD-MA folgende Übereinstimmungen und Abweichungen auf:
2Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 umschreibt den geographischen Anwendungsbereich. Zusätzlich wird in Art. 3 Abs. 1 Nr. 2 der Ausdruck „Vertragsstaat” erläutert.
3Hinsichtlich des Ausdrucks „Person” in Art. 3 Abs. 1 Nr. 3 DBA-Belgien ist folgende Abweichung gegenüber dem OECD-MA zu verzeichnen: In der Definition fehlen die Worte „… anderen Personenvereinigungen”. Dennoch sind die Personengesellschaften selbst abkommensberechtigt, da sie unter den Ausdruck „Gesellschaft” in Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 fallen: Ausdrücklich den Körperschaftsteuersubjekten gleichgestellt werden die deutsche OHG, die deutsche KG und die deutsche Patenreederei. Die belgischen Personengesellschaften – Société en commandite simple oder Kommanditaire Vennootschap (= KG) und Société en nom collectif (= OHG) – sind in Belgien selbständige Steuersubjekte und stellen somit schon aus diesem Grund Gesellschaften i. S. d. Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 dar.
4Neben den vorgenannten Personengesellschaften gibt es noch folgende belgische Gesellschaften:
Société privée á responsabilité limitée (SPRL) oder Besloten Vennootschap met beperkte aa...