DBA-Kommentar
2024
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Artikel 14: Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereiches
A. Bericht des Fiskalausschusses der OECD 1982
Kommentar zu den Bestimmungen des Artikels
1. Einige Doppelbesteuerungsabkommen bestimmen ausdrücklich die Hoheitsgebiete, für die sie gelten. Manche sehen zudem vor, daß ihre Bestimmungen auf andere Hoheitsgebiete erstreckt werden können und legen fest, wann und wie dies geschehen kann. Eine derartige Bestimmung ist für Staaten, die überseeische Hoheitsgebiete besitzen oder die internationale Beziehungen anderer Staaten oder Hoheitsgebiete wahrnehmen, von besonderem Nutzen, vor allem deshalb, weil diese Bestimmung vorsieht, daß die Ausdehnung durch auf diplomatischem Weg auszutauschende Noten vereinbart werden kann. Sie ist auch von Nutzen, wenn die Bestimmungen des Abkommens auf einen Teil des Hoheitsgebiets eines Vertragsstaats ausgedehnt werden sollen, der ausdrücklich von der Anwendung des Abkommens ausgeschlossen wurde. Der Artikel, der vorsieht, daß die Erstreckung auch auf eine andere, den Verfassungen der Staaten entsprechende Weise vereinbart werden kann, ist so abgefaßt, daß er für alle in Betracht kommenden Mitgliedstaaten in verfassungsrechtlicher Hinsicht tragbar ist. Die Ausdehnung eines Abkommens auf irgendwelche Staaten ...