DBA-Kommentar
2024
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Artikel 10: Gleichbehandlung
A. Bericht des Fiskalausschusses der OECD 1982
I. Vorbemerkungen
1. Bestimmungen gegen Diskriminierungen auf Grund der Staatsangehörigkeit für alle Steuern enthält bereits Artikel 24 des Musterabkommens Einkommensteuer von 1977. Ungeachtet des Artikels 2, der die Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern bezeichnet, für die das Abkommen Anwendung findet, betrifft die in Artikel 10 enthaltene Gleichbehandlungsklausel Steuern jeder Art und Bezeichnung.
2. Die Aufnahme eines Verbots der Diskriminierung auf Grund der Staatsangehörigkeit in ein Abkommen, das nur die Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Nachlaß-, Erbschaft- und Schenkungsteuern bezweckt, mag überflüssig erscheinen, wenn zwischen den beiden Vertragsstaaten bereits ein Abkommen besteht, das für sämtliche Steuern jegliche Diskriminierung ausschließt. Immerhin kann die Aufnahme einer solchen Klausel für den Fall des Außerkrafttretens des letzteren Abkommens oder aus anderen Gründen von einigem Nutzen sein. Daher wurde es als angebracht erachtet, einen Artikel über die Gleichbehandlung in dieses Abkommen aufzunehmen. Es wurde entschieden, die Absätze 4 bis 6 des Artikels 24 des Musterabkommens Einkommensteuer von...