DBA-Kommentar
2024
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Artikel 4: Steuerlicher Wohnsitz
A. Bericht des Fiskalausschusses der OECD 1982
I. Vorbemerkungen
1. Artikel 4 umschreibt den Begriff „Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat”. Die Umschreibung entspricht jener des Begriffs „eine in einem Vertragsstaat ansässige Person”, die im die Einkommensteuer betreffenden Musterabkommen 1977 verwendet wird. Obwohl es wünschenswert gewesen wäre, daß der Begriff gleichlautend wäre, wurde „Wohnsitz in” anstelle von „ansässig in” verwendet, weil das der Ausdruck war, der im die Erbschaftsteuer betreffenden Musterabkommen 1966 verwendet worden war. In manchen Mitgliedstaaten werden Nachlaß- und Schenkungsteuern nach dem Merkmal der Ansässigkeit erhoben und „Ansässigkeit” hat praktisch dieselbe Bedeutung wie „Wohnsitz”. In anderen Staaten, insbesondere in jenen, deren Recht auf dem britischen „common law” beruht, werden diese Steuern nach dem Merkmal des „Wohnsitzes” (= Domizil) erhoben, das in diesen Staaten eine andere Bedeutung hat als der Begriff „Ansässigkeit”, wobei Wohnsitz im Sinn von Domizil eine länger bestehende Verbindung mit dem betreffenden Staat bedeutet.
2. Der Begriff „Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat” hat verschiedene Funktionen und ist in drei Fällen vo...