DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 2: Unter das Abkommen fallende Steuern
A. Bericht des Fiskalausschusses der OECD 1982
I. Vorbemerkungen
1. Der Artikel soll
die unter das Abkommen fallenden Steuern in einer allgemein gültigen und genauen Weise aufzählen und definieren;
die eindeutige Feststellung der unter das Abkommen fallenden Steuern der Vertragsstaaten ermöglichen;
den Anwendungsbereich des Abkommens so weit wie möglich ausdehnen, indem er entsprechend dem innerstaatlichen Recht der Vertragsstaaten die von ihren Gebietskörperschaften erhobenen Steuern weitmöglichst einbezieht;
die Notwendigkeit ausschalten, daß nach jeder Änderung des innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten ein neues Abkommen geschlossen werden muß, und
einen periodischen Austausch von Informationen über die Änderungen vorsehen, die in den betreffenden innerstaatlichen Rechten eingetreten sind.
2. Das die Erbschaftsteuer betreffende Musterabkommen 1966 galt nicht für Schenkungsteuern, obwohl der Kommentar anerkannte, daß diese Steuern mehr oder weniger den Steuern von Nachlässen und Erbschaften ähnlich sind, insbesondere in den Fällen, in denen eine Nachlaßsteuer für Schenkungen zu zahlen ist, die kurz vor dem Tod gemacht wurden. Seit 1966 haben einige OECD-Mitgliedstaaten neue Steuern...