DBA-Kommentar
2024
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Protokoll DBA Frankreich/ErbSt
Protokoll
Die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik haben anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen den beiden Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung der Nachlässe, Erbschaften und Schenkungen am die nachstehenden Bestimmungen vereinbart:
Hinsichtlich des Artikels 3 Absatz 2 besteht Einvernehmen darüber, dass bei der Anwendung des Abkommens durch einen Vertragsstaat die Bedeutung, die einem Ausdruck nach dem Steuerrecht dieses Staates zukommt, Vorrang hat vor der Bedeutung, die ihm in anderen Bereichen des Rechts dieses Staats zukommt.
Hinsichtlich des Artikels 4 Absatz 1 gilt ein deutscher Staatsangehöriger, der sich zum Zeitpunkt des Todes oder der Schenkung seit höchstens fünf Jahren außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aufhielt, ohne in der Bundesrepublik Deutschland über eine Wohnstätte zu verfügen, als eine Person mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne des ersten Satzes dieses Absatzes.
Hinsichtlich des Artikels 5 Absatz 4 besteht Einvernehmen darüber, dass die über eine oder mehrere andere Gesellschaften oder juristische Personen gehaltenen Immobilien nur mit dem p...
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