DBA-Kommentar
2024
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Artikel 12 Nachlässe (Estates) und Treuhandvermögen (Trusts)
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Die Vorschrift spricht das Thema des unterschiedlichen Zeitpunktes an, zu dem nach den jeweiligen nationalen Rechtsordnungen der Steuertatbestand als verwirklicht gilt, wenn Vermögen an einen Nachlass oder Trust oder von einem Nachlass oder Trust übertragen wird. Einleitend sagt Abs. 1, dass jeder Staat bei solchen Übertragungsvorgängen sein eigenes Recht anwenden kann. Für den Fall der Besteuerung zu unterschiedlichen Zeitpunkten, aber innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren, verweist Abs. 2 auf ein Verständigungsverfahren, um mögliche Härten zu vermeiden. Abs. 3 gestattet für das deutsche Besteuerungsverfahren ein Antragsrecht auf Besteuerung, als habe auch nach deutschem Steuerrecht zeitgleich eine steuerpflichtige Übertragung stattgefunden. Dies gilt nicht nur für die deutsche Erbschaft- und Schenkungsteuer, sondern auch für die Einkommensteuer.
2Die Zeitverschiedenheit der Tatbestandsverwirklichung hat Einfluss auf die Steueranrechnung und u. U. auch auf die Bewertung und auf den Steuertarif.
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Der Artikel ist ohne E...