DBA-Kommentar
2024
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Artikel 8 Beteiligungen an Personengesellschaften
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Die Vorschrift behandelt Fälle, in denen eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten an einer Personengesellschaft (GbR, OHG, KG, partnership, limited partnership) beteiligt war, diese Beteiligung vererbt oder verschenkt und die Personengesellschaft ein Grundstück (Art. 5 Abs. 2 DBA USA/ErbSt) oder eine Betriebsstätte (Art. 6 Abs. 2 DBA USA/ErbSt, bei Freiberuflern Abs. 3) im jeweils anderen Staat hat. In diesen Fällen kann der Belegenheitsstaat des unbeweglichen Vermögens oder des Betriebsstättenvermögens dieses besteuern. Ob der Belegenheitsstaat des Grundstücks oder der Betriebsstätte dann dieses Besteuerungsrecht aufgreift, entscheidet sich nach den innerstaatlichen Regelungen des Belegenheitsstaates (→ Rz. 3–6).
II. Abweichungen vom OECD-MA
2Eine Empfehlung dieser Art fehlt in den OECD-MA/ErbSt 1966 und 1982. Beide erwähnen den Sachverhalt nur im Kommentar. Diese Kommentare differenzieren zwischen Staaten, in denen die Personengesellschaften Miteigentum am Vermögen vermitteln, und Staaten, in denen solche Gesellschaften wie juristische Personen behandelt werden. Bei der erstgenannten Gruppe empfehlen be...