Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 6 Vermögen einer Betriebsstätte und Vermögen einer der Ausübung einer selbständigen Arbeit dienenden festen Einrichtung

Felix Wurm, Carsten Bödecker (Oktober 2022)

Erläuterungen

A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt

1Die Vorschrift regelt das Besteuerungsrecht für Betriebsvermögen eines Unternehmens, wenn das Vermögen eines Unternehmens sowohl im Ansässigkeitsstaat des Erblassers (oder des Schenkers) als auch im anderen Betriebsstättenstaat belegen ist. Abs. 1 sieht ein konkurrierendes Besteuerungsrecht vor:

  • Zunächst wird das Besteuerungsrecht des Ansässigkeitsstaats des Erblassers bzw. des Schenkers festgehalten (Wohnsitzprinzip);

  • daneben kann, d. h. darf, der Staat, in dem das Betriebsvermögen einer Betriebsstätte belegen ist, ein Besteuerungsrecht ausüben (Betriebsstättenprinzip).

2Abs. 2 definiert die „Betriebsstätte“.

3Abs. 3 regelt das Besteuerungsrecht für Vermögen einer festen Einrichtung, die der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit dient, sofern das Vermögen Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat ist und zu einer festen Einrichtung im anderen Vertragsstaat gehört. Auch hier kommt es zu einer konkurrierenden Besteuerung

  • im Ansässigkeitsstaat nach dem Wohnsitzprinzip und

  • im anderen...

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