DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Geltungsbereich
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 1 DBA USA/ErbSt behandelt den persönlichen Geltungsbereich des Abkommens. Es knüpft daran an, dass der Erblasser oder der Schenker im Zeitpunkt des Todes bzw. der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder in beiden Vertragsstaaten hatte.
II. Abweichungen vom OECD-MA
2Der Wortlaut des Art. 1 DBA USA/ErbSt entspricht zwar nicht vollständig demjenigen des Art. 1 OECD-MA/ErbSt; in der Sache ergeben sich jedoch keine Abweichungen.
B. Systematische Kommentierung
3Die Vorschrift bestimmt den persönlichen Geltungsbereich des Abkommens. Dieses kann grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes oder der Schenker im Zeitpunkt der Schenkung einen Wohnsitz in einem Vertragsstaat oder Doppelwohnsitz in beiden Vertragsstaaten hatte. Das entspricht dem OECD-MA/ErbSt; siehe dort Art 1. Auf den Wohnsitz des Erwerbers kommt es nicht an, wenn es um die Frage geht, ob das Abkommen überhaupt anwendbar ist.
4Schenker kann nach deutschem Verständnis auch eine Kapitalgesellschaft sein. Anders sieht es das US-Recht, wo ohne Unterscheidung in Kapitalgesellschaften und Personengesellsch...