DBA-Kommentar
2024
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Anlagenübersicht und Protokoll DBA Dänemark
Anlagenübersicht
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) (DBA Dänemark)
Anlage
Protokoll
Anlage
Zu den bestehenden Steuern, für die das Abkommen gilt, gehören insbesondere in der Bundesrepublik Deutschland:
Abschnitt II
die Einkommensteuer;
die Körperschaftsteuer;
die Gewerbesteuer und
die Vermögensteuer
einschließlich der hierauf erhobenen Zuschläge,
Abschnitt III
die Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer;
Abschnitt IV
die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung;
in Dänemark:
Abschnitt II
die Einkommensteuer an den Staat (indkomstskatten til staten);
die kommunale Einkommensteuer (den kommunale indkomstskat);
Abschnitt III
die Nachlass- und Schenkungssteuer (afgift af dødsboer og gaver),
Abschnitt IV
die in Artikel 29 Absatz 1 und Artikel 30 Absatz 2 genannten Steuern jeder Art und Bezeichnung.
Protokoll
zu dem Abkomme...