DBA-Kommentar
2024
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Schlussklausel
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Die Schlussklausel dient dem Festlegen der Amtssprache des Abkommens. Im vorliegenden Fall legte sie die deutsche und polnische Sprache als Amtssprache des Abkommens fest.
2 Einstweilen frei
II. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
3Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.
4Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
5Die Bedeutung der Verbindlichkeit beider Sprachfassungen zeigt sich in Fällen unterschiedlicher Übersetzungen von Begriffen (vgl. Cloer in GKGK, DBA, Art. 16 DBA Polen).