DBA-Kommentar
2024
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Artikel 32 Inkrafttreten
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Art. 32 DBA Polen regelt zum einen die Voraussetzung für das Inkrafttreten des Abkommens und zum anderen dessen Zeitpunkt.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Art. 32 DBA Polen basiert auf Art. 29 OECD-MA 1998 (entspricht Art. 31 OECD-MA 2017).
4Einstweilen frei
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
5Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.
6Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Art. 32 Abs. 1 DBA Polen
7Die Ratifikationsurkunden wurden in Warschau am ausgetauscht.
II. Art. 32 Abs. 2 DBA Polen
8Das Abkommen ist mit Ablauf des in Kraft getreten und daher ab dem erstmalig anzuwenden.
9Einstweilen frei
III. Art. 32 Abs. 3 DBA Polen
10Das neue Abkommen ersetzt das alte DBA Polen aus dem Jahre 1972.