DBA-Kommentar
2024
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Artikel 30 Anwendung des Abkommens in besonderen Fällen
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgehalt
1Der Versuch, die Steuer zu umgehen, ist so alt wie die Steuer selbst. So verwundern auch die Maßnahmen der Fiski nicht, sich missbräuchlichen Gestaltungen zur Wehr zu setzen. Folgt man nicht der vorzugswürdigen Auffassung, das DBA-Recht stehe unter einem inhärenten Missbrauchsvorbehalt, stellt sich die Frage des Umgangs mit entsprechenden innerstaatlichen Regelungen im Verhältnis zum Abkommensrecht.
2Einstweilen frei
II. Abweichungen vom OECD-MA
3Der in Art. 30 normierte Regelungsgegenstand für besondere Fälle ist den OECD-Musterabkommen fremd, jedoch entspricht er der jüngeren deutschen Verhandlungspraxis.
4 Einstweilen frei
III. Auswirkungen durch das Multilaterale Instrument
5Da weder Deutschland noch Polen das jeweils andere Abkommen als vom Mehrseitigen Übereinkommen erfasst notifizierten, kommt es hierdurch zu keinen Änderungen.
6Einstweilen frei
B. Systematische Kommentierung
I. Art. 30 Abs. 1 DBA Polen
7Der Absatz stellt in Buchst. a zugunsten beider Vertragsstaaten klar, innerstaatliche Maßnahmen zur Verhinderung von Steuermissbrauch, also von Steuerhinterziehung, anwenden zu können. In De...