DBA-Kommentar
2024
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Anlagenübersicht
zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA Argentinien)
Protokoll
Protokoll zum Abkommen vom zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Argentinien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen vom
Protokoll
Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen haben die hierzu gehörig befugten Unterzeichneten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die BestandteiI des Abkommens sind.
(1) Zu Artikel 2:
Das Abkommen gilt auch für die folgenden zeitweilig erhobenen Steuern:
in der Bundesrepublik Deutschland:
die Ergänzungsabgabe zur Körperschaftsteuer;
in der Argentinischen Republik:
die Notsteuer auf Unternehmen
(Impuesto de Emergencia a las Empresas) und die Notsteuer auf Einkünfte aus selbständiger und unselbständiger Arbeit (Impuesto de Emergencia a las Retribuciones de Trabajo Personal con o sin relación de dependencia).
Das Abkommen gilt nicht für die argentinische Steuer auf Gewinnüberweisung nach dem Auslandsinvestitionsgesetz. Im Fall einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person d...