DBA-Kommentar
2024
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Schlussklausel
Erläuterungen
1Die Schlussklausel regelt die verbindlichen und maßgeblichen Vertragssprachen.
2Im DBA Japan sind die deutsche, die japanische und die englische Fassung gleichermaßen verbindlich, wobei im Zweifelsfall die englische Fassung herangezogen werden soll.