DBA-Kommentar
2024
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Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland – von dem Wunsch geleitet, die Anwendung und Auslegung der am vom Rat der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) verabschiedeten Neufassung des Artikels 7 des Musterabkommens für den Bereich der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, einschließlich seines Kommentars, zu fördern, mit der Absicht, die Besteuerungsrechte nach Artikel 18 Absatz 1 des Abkommens vom mit Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe c des Konsularvertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland vom in Einklang zu bringen – haben Folgendes vereinbart:
Artikel I
1. Artikel 7 Absätze 1 bis 6 wird aufgehoben und durch folgende Absätze ersetzt:
„(1) Gewinne eines Unternehmens eines Vertra...