DBA-Kommentar
2024
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Artikel 27 Informationsaustausch
Erläuterungen
1Art. 27 DBA Großbritannien entspricht Art. 26 OECD-MA 2017. In Art. 27 Abs. 1 DBA Großbritannien wird zusätzlich zum OECD-MA 2017 klargestellt, dass Informationen voraussichtlich erheblich sind, wenn sie insbesondere der Verhinderung von Steuerhinterziehung und der besseren Handhabung gesetzlicher Vorschriften gegen Steuergestaltung dienen.