DBA-Kommentar
2024
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Artikel 29 Protokoll
Erläuterungen
1Als Bestandteil des Abkommens wird das Protokoll mit dem Zustimmungsgesetz des Bundestages in Deutschland ebenfalls Gesetz. Durch die Einbeziehung in das Abkommen unterscheidet sich das Protokoll von Noten- oder Briefwechseln anlässlich der Unterzeichnung eines Abkommens oder einer Konsultationsvereinbarung mit oder ohne Rechtsverordnungscharakter.