DBA-Kommentar
2024
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Artikel 18A Altersvorsorgepläne
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Das mit Wirkung zum in Kraft getretene neue Ergänzungsprotokoll zum DBA USA führte den Art. 18A DBA USA ein. Dieser regelt die gegenseitige Anerkennung von Altersvorsorgeplänen für steuerliche Zwecke. Im Detail betrifft dies die steuerliche Behandlung grenzüberschreitend getätigter Einzahlungen in Altersvorsorgepläne sowie die Frage, unter welchen Umständen Erträge, die im Anlagevermögen der Altersvorsorgeeinrichtung erzielt werden, beim Begünstigten besteuert werden dürfen. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass sowohl die USA als auch Deutschland nach ihrem jeweils nationalen Recht Einzahlungen in Altersvorsorgeeinrichtungen begünstigen und Rentenzahlungen in der Auszahlungsphase einer Einkommensbesteuerung unterwerfen. Mithin handelt es sich um einen Typus der nachgelagerten Besteuerung.
2Der Normtelos kann darin gesehen werden, die Zuweisung des abkommensrechtlichen Besteuerungsrechts für entsprechende Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge sowie der unter dem Altersvorsorgeplan erzielten Einkünfte, um Personalentsendungen in den jeweils anderen Staat...