Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 22 Vermögen

Claudia Rademacher-Gottwald, Fischer-Zernin (März 2009)

Erläuterungen

Fischer-Zernin

1Art. 22 Abs. 1 DBA-Singapur entspricht Art. 22 Abs. 1 OECD-MA. In Abs. 2 wird – soweit Betriebsstättenvermögen betroffen ist – gleichfalls eine dem OECD-MA gleichende Regelung getroffen. Im DBA-Singapur sind hiervon jedoch nicht feste Einrichtungen von Selbständigen betroffen, da für deren Einkünfte im DBA auch eine Art. 14 OECD-MA entsprechenden Regelung fehlt.

2Art. 22 Abs. 3 DBA-Singapur entspricht im wesentlichen der Regelung des OECD-MA, erfaßt jedoch nicht Vermögen der Binnenschiffahrt.

3Art. 22 Abs. 4 DBA-Singapur enthält eine dem OECD-MA entsprechende Auffangklausel.

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