DBA-Kommentar
2024
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Artikel 20 Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte
Erläuterungen
1Art. 20 DBA-Singapur entspricht Art. 21 Abs. 1 OECD-MA. Das DBA-Singapur enthält keine Art. 21 Abs. 2 OECD-MA entsprechende Klausel. Da eine solche Klausel jedoch nach überwiegender Ansicht überflüssig ist (s. Art. 21 OECD-MA Rn. 21), entspricht der Regelungsinhalt der Auffangklausel für die Besteuerung der Einkünfte im DBA-Singapur auch dem OECD-MA.