DBA-Kommentar
2024
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Artikel 31 Berlin-Klausel (gegenstandslos)
1Die sog. Berlin-Klausel fand ihren Existenzgrund in dem besonderen Status des Landes Berlin (Berlin-West) bis zum Vereinigungszeitpunkt am und ist folglich gegenstandslos geworden. Aufgrund des Notenwechsels vom , BGBl 1992 II S. 236; BStBl 1992 I S. 264 gilt das DBA im Gebiet der neuen Bundesländer einschließlich des Teils von Berlin, in dem das Grundgesetz bis zum nicht galt, ab .