Dietmar Gosch, Heinz-Klaus Kroppen, Siegfried Grotherr, Gerhard Kraft

DBA-Kommentar

Doppelbesteuerungsabkommen

2024

ISBN der Online-Version: DBAKOM
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-47861-1

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Gosch, Kroppen, Grotherr , u.a. - DBA-Kommentar Online

Artikel 25 Verständigungsverfahren

Gerhard Kraft (Februar 2019)

A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift

I. Überblick
Gerhard Kraft

1Durch Art. 25 DBA USA werden Verfahrensvorschriften für die Vermeidung bzw. Beseitigung der Doppelbesteuerung in einem Verwaltungsverfahren normiert. Die Vorschrift gibt den zuständigen Behörden der Vertragsstaaten die Möglichkeit, Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des Abkommens auf Antrag des Steuerpflichtigen oder ohne solch einen Antrag im gegenseitigen Einvernehmen zu beseitigen, ohne dafür die diplomatischen Vertretungen einzuschalten. Da außerhalb der Verfahren nach Art. 25 DBA USA Auslegungsdivergenzen auftreten können, ergänzt diese Norm über das jeweils unilaterale Bemühen hinaus die Anwendung des DBA USA. Mithin eröffnet die Vorschrift des Art. 25 DBA USA den Vertragsstaaten Möglichkeiten, durch bilaterales Zusammenwirken Schwierigkeiten – insbesondere die Entstehung von Doppelbesteuerungen – zu vermeiden und zu beseitigen, die aus der Ausübung ihrer Besteuerungshoheit resultieren können.

2Im Kern werden von Art. 25 DBA USA drei Verfahrensarten vorgesehen, die in den Abs. 1 bis 3 jeweils gesondert und unabhängig voneinander durchgeführt werden können. Angesprochen sind

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