DBA-Kommentar
2024
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Artikel 20 Gastprofessoren und -lehrer; Studenten und Auszubildende
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Art. 20 Abs. 1 DBA USA hat die Regelung der Besteuerung von Vergütungen der Gastprofessoren und Gastlehrer zum Gegenstand. Unterhaltszahlungen an Studenten und Lehrlinge einschließlich der Praktikanten und Volontäre werden von Art. 20 Abs. 2 DBA USA geregelt. Zuschüsse, Unterhaltsbeiträge und Stipendien, die bestimmte Einrichtungen und Organisationen zahlen, finden in Art. 20 Abs. 3 DBA USA ihren regelungstechnischen Niederschlag, während in Bezug auf Vergünstigungen für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, die Studenten, Lehrlinge und Empfänger eines Stipendiums die Vorschrift des Art. 20 Abs. 4 DBA USA einschlägig ist. Art. 20 Abs. 5 DBA USA gewährt darüber hinaus Vergünstigungen für Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, die andere Personen im Zusammenhang mit Fortbildungsmaßnahmen beziehen.
2Die Funktionen der umfangreichen Regelungen des Art. 20 DBA USA sind darin zu sehen, bei zeitlich begrenzter Lehr-, Forschungs- und Ausbildungstätigkeit keine Besteuerung im Aufenthaltsstaat hinnehmen zu müssen. Damit dienen die entsprechenden Bestimmungen des Art. 20 DBA USA der Förderung des Austausches von Lehrkräften und von Personen, die in der Aus- und Fortbildung stehen. Halten sich di...