DBA-Kommentar
2024
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Artikel 15 Unselbständige Arbeit
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Art. 15 DBA USA ordnet das Besteuerungsrecht für Einkommen aus unselbständiger Arbeit zu. Die Vorschrift des Art. 15 DBA USA ist in drei Absätze mit verschiedenen Regelungsinhalten gegliedert. Diese stehen in unterschiedlicher Beziehung zueinander. Inhaltlich lassen sich die Regelungsgegenstände dergestalt voneinander unterscheiden, dass in Art. 15 Abs. 1 DBA USA das sog. Arbeitsortprinzip normiert ist, Art. 15 Abs. 2 DBA USA Ausnahmen vom Arbeitsortprinzip statuiert, insbesondere in Gestalt der sog. 183-Tage-Regel, und Art. 15 Abs. 3 DBA USA eine Sonderbestimmung für Tätigkeiten bestimmter Besatzungsmitglieder an Bord von Schiffen und Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr bereithält.
2Art. 15 Abs. 1 DBA USA geht grundsätzlich von der ausschließlichen Besteuerung im Wohnsitzstaat aus. Wird die Arbeit im „anderen Vertragsstaat” ausgeübt, hat dieser das (konkurrierende) Recht zur Besteuerung (Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DBA USA, sog. Arbeitsortprinzip). Das Besteuerungsrecht fällt jedoch nach Art. 15 Abs. 2 DBA USA – in Durchbrechung des Arbeitsortprinzips – an den Wohnsitzstaat zurück, wenn die drei dort genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen. Art. 15 Abs. 3 DBA USA enthält eine Spezialregelung für die Einkünfte des Bordpersonal...