DBA-Kommentar
2024
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Artikel 12 Lizenzgebühren
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Innerhalb der Verteilungsnormen des DBA regelt Art. 12 DBA USA das Besteuerungsrecht für solche Vergütungen, die als Gegenleistung für die Überlassung von geistigem Kapital, für die Überlassung von geistigem Eigentum, für die Überlassung von sog. Intellectual Property („IP“), für die Überlassung immaterieller Vermögensgegenstände (Wirtschaftsgüter) sowie für die Überlassung von Software und Datenbanken im weitesten Sinne in Betracht kommen, nachfolgend mit „IP-Überlassung“ in Bezug genommen. Dabei wird als Grundregel dem Ansässigkeitsstaat des Inhabers des IP, des Digitalanbieters oder des Überlassenden geistigen Eigentums das alleinige Besteuerungsrecht zugewiesen. Diese Regel unterscheidet sich von der Zuweisung des Besteuerungsrechts von Eigenkapital und Fremdkapital nach den Art. 10 DBA USA (Dividenden) und Art. 11 DBA USA (Zinsen).
2Hinsichtlich der Vermeidung der Doppelbesteuerung gilt für die USA als Wohnsitzstaat, dass die Doppelbesteuerung durch den Grundsatz des ausschließlichen Besteuerungsrechts des Wohnsitzstaates vermieden wird. Hinzuweisen ist darauf, dass die Lizenzschranken...