DBA-Kommentar
2024
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Artikel 9 Verbundene Unternehmen
A. Vorbemerkung - Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
I. Überblick, Bedeutung und Regelungsgegenstand
1Der durch das Revisionsprotokoll vom nicht geänderte Art. 9 DBA USA enthält Bestimmungen für die Abgrenzung der Gewinne international verbundener Unternehmen. Durch die Regelung werden die Möglichkeiten der Vertragsstaaten begrenzt, die Einkünfte ihrer Unternehmen aus dem Leistungsverkehr mit einem verbundenen Unternehmen des anderen Vertragsstaates zu berichtigen. Zentraler Normtelos der Bestimmung ist die Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung.
2Art. 9 Abs. 1 DBA USA gestattet es dem Ansässigkeitsstaat, Gewinne eines inländischen Unternehmens zu berichtigen, wenn dieses Unternehmen mit einem Unternehmen im anderen Vertragsstaat verbunden ist. Die Berichtigung darf erfolgen, soweit der Unternehmensgewinn durch Bedingungen beeinträchtigt wurde, die zwischen unabhängigen Unternehmen nicht vereinbart worden wären. Art. 9 Abs. 2 DBA USA dient der Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung in Form einer möglichen Besteuerung desselben Steuergutes bei verschiedenen Steuersubjekten, die wirtschaftlich eine Einheit bilden.
3Die Protokollbestimmung Nr. 7 Satz 1 ergänzt Art. 9 Abs. 1 DBA USA. Beiden Vorschrifte...