DBA-Kommentar
2024
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Artikel 1 Allgemeiner Geltungsbereich
A. Vorbemerkung – Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung der Vorschrift
1Art. 1 DBA USA enthält drei Regelungsbereiche und hat damit gegenüber Art. 1 OECD-MA/VHG-DBA wesentlich detailliertere und teilweise einschränkende Regelungen hinsichtlich des persönlichen Anwendungsbereichs des Abkommens.
2Zum einen regelt er als zentrale Abkommensnorm in Abs. 1 den persönlichen Anwendungsbereich des Abkommens. Insoweit übereinstimmend mit Art. 1 OECD-MA/VHG-DBA kommen die Abkommensvergünstigungen nur Personen zugute, die in einem oder beiden der Vertragsstaaten ansässig sind. Dieser Grundsatz steht jedoch unter dem Vorbehalt abweichender Regelungen im Folgenden. Abs. 1 DBA USA entspricht vollständig dem US-MA 2016.
3Zum zweiten sehen die Abs. 2 – 6 Einschränkungen der Abkommensvergünstigungen und Ausnahmen vor. Dieser Regelungsbereich, der bis zur Abkommensrevision 2006 im Wesentlichen im Protokoll zum Abkommen enthalten war, findet sich nicht im OECD-MA oder VHG-DBA. Da diese Reglungen der US-amerikanischen Abkommenspolitik entsprechen und in den meisten US-amerikanischen DBA vereinbart werden, sind sie auch Regelungsgegenstand im US-MA 2016. Nach Abs. 2 soll die Geltung von Steuervergünstigungen jeder Art nach nationalem oder z...