DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Ungarn
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Durch das am in Kraft getretene DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der damaligen Volksrepublik Ungarn, später umbenannt in die Republik Ungarn, wurden die steuerlichen Doppelbelastungen bei grenzüberschreitender Tätigkeit abgebaut. Auf der Grundlage des Handels- und Zahlungsabkommens von 1963 und des Regierungsabkommens über die wirtschaftliche, industrielle und technische Zusammenarbeit von 1974 intensiviert das DBA die deutsch-ungarischen Wirtschaftsbeziehungen. Infolge der ungarischen Entwicklung zum Wirtschaftssystem der Marktwirtschaft wuchs die Investitionsbereitschaft deutscher Unternehmen in Ungarn. Eine besondere Bedeutung kam dabei dem Aufbau von Joint Ventures zu. Nach den Abkommen mit Polen und Rumänien ist das deutsch-ungarische Abkommen der dritte Steuervertrag mit einem Staatshandelsland.
2Die Abkommensregelungen gelten gem. Art. 29 Abs. 2 mit Wirkung vom .
3In Anlehnung an den Mustertext der OEC...