DBA-Kommentar
2024
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Text und Erläuterungen DBA Türkei
Text und Erläuterungen
Vorbemerkung
1Nach mehrjährigen schwierigen Verhandlungen kam es am zum Abschluß des DBA zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Türkei. Das Abkommen trat wegen der langen Dauer des Gesetzgebungsverfahrens erst am in Kraft und gilt grundsätzlich erstmals für die Steuern, die im Veranlagungszeitraum 1990 entstanden sind. Eine rückwirkende Abkommensanwendung ist gem. Art. 29 Abs. 3 für die Besteuerung der Einkünfte aus Seeschiffahrt und Luftfahrt vorgesehen, sofern es sich um Steuern auf Einkünfte handelt, die nach dem erzielt worden sind, oder um noch zu erhebende Steuern auf Einkünfte, die bis zum erzielt wurden.
2Das DBA aus dem Jahre 1985 geht auf ein Abkommen zurück, das zwischen den beiden Ländern am unterzeichnet wurde, jedoch keine Rechtskraft erlangte. Die deutsch-türkischen Verhandlungen scheiterten, weil der deutsche Bundesrat seine Zustimmung zu einer Abkommensbestimmung verweigerte, die den in Deutschland beschäftigte...