DBA-Kommentar
2024
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Artikel 5 Steuerliche Betriebsstätte
Erläuterungen
A. Struktur und wesentlicher Inhalt der Bestimmung
I. Allgemeines
1Art. 5 DBA Tschechien ist von zentraler Bedeutung für das grenzüberschreitende unternehmerische Engagement (Art. 7) im deutsch-tschechischen Kontext: Der Betriebsstättenbegriff definiert die Intensitätsschwelle, die es zu überschreiten gilt, um ein Besteuerungsrecht einer der beiden Vertragsstaaten zuzulassen. Leider erweisen sich die Details zwischen beiden Ländern als streitanfällig. Dieser Streit behindert zum einen eine umfassende Revision des Abkommens und zum anderen führt es insbesondere für deutsche Unternehmen zu Doppelbesteuerungsrisiken.
2Die Betriebsstättenbegründung kann sowohl unter sachlichem (feste Geschäftseinrichtung nach Abs. 1–3) als auch personellem Bezug (Vertretertatbestand nach Abs. 4 und 5) eintreten.
3Der sachliche Bezug ist in Abs. 1 allgemein definiert und durch einen Positivkatalog in Abs. 2 sowie einen Negativkatalog in Abs. 3 konkretisiert.
4Abs. 4 betrifft die Begründung einer Betriebsstätte durch die Tätigkeit eines ständigen Vertreters (personeller Bezug), Abs. 5 enthält Ausnahmetatbestände für die Vertreterbetriebsstätte.
5In der Prüfungsreihenfolge ist in einem er...