DBA-Kommentar
2024
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Artikel 26 Diplomatische und konsularische Vorrechte
Erläuterungen
1Art. 26 entspricht dem Art. 27 OECD-MA. Die Begrenzung auf den Vorrang der steuerlichen Vorrechte der Mitglieder diplomatischer Missionen und konsularischer Vertretungen trägt dem Regelungsbereich des DBA Rechnung. Nur die steuerlichen Vorschriften der Völkerrechtsgewohnheiten und der besonderen Übereinkommen stehen in Konkurrenz zu den Regelungen des DBA.
2Einstweilen frei