DBA-Kommentar
2024
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Artikel 25 Inkrafttreten
Erläuterungen
1Das Abkommen ist am in Kraft getreten (BGBl 1975 II, S. 440). Es findet in Deutschland auf die ab 1965 und in Südafrika auf die ab erhobenen Steuern Anwendung. In bezug auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren gilt das Abkommen für Vergütungen, die ab 1965 gezahlt werden. Das Zustimmungsgesetz vom (BGBl II, S. 1185) schließt eine Verschlechterung, die sich aus der rückwirkenden Anwendung gegenüber dem abkommenslosen Zustand ergebe könnte, ausdrücklich aus.