DBA-Kommentar
2024
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Vorbemerkung DBA Südafrika
Vorbemerkung
1Das erste umfassende Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Südafrika stammt aus dem Jahre 1973. Es wurde am in Bonn unterzeichnet und trat am in Kraft. Dem Abkommensabschluß gingen langjährige Verhandlungen voraus. Bereits Mitte der 50er Jahren hatten beide Staaten ein Teilabkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkünften aus dem Betrieb von Seeschiffen und Luftfahrzeugen abgeschlossen (Notenwechsel vom 9. 5./). Im Jahre 1959 begannen die Verhandlungen über den Abschluß eines umfassenden DBA, da der Wirtschaftsverkehr zwischen Deutschland und Südafrika beachtlich angestiegen und der Abbau steuerlicher Wettbewerbsnachteile geboten war. Die Verhandlungen erwiesen sich jedoch als schwierig, so daß es erst im Jahre 1965 zur Paraphierung kam. Nach weiteren acht Jahren erfolgte schließlich die Unterzeichnung. Ursächlich hierfür war die fehlende Einigung über den räumlichen Geltungsbereich des Abkommens. Südafrika wollte die Einbeziehung des unter seiner Hoh...