DBA-Kommentar
2024
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Artikel 5 Betriebsstätte
Erläuterungen
I. Allgemeines
1Die Definition des Begriffes der Betriebsstätte in Art. 5 DBA-Sri Lanka entspricht im Wesentlichen der des OECD-MA, so dass auf die dortige Kommentierung verwiesen wird. Auf bestehende Abweichungen zum OECD-MA wird nachfolgend eingegangen.
II. Betriebsstättenbeispiele
2Art. 5 Abs. 2 DBA-Sri Lanka enthält einen Katalog von Betriebsstättenbeispielen, der bei zwei Beispielen von Art. 5 Abs. 2 OECD-MA abweicht und darüber hinausgeht.
3Zum einen betrifft dies eine Einrichtung oder ein Bauwerk zur Erforschung von Bodenschätzen, wenn deren Dauer 183 Tage überschreitet. Nach dem OECD-MA führen nur Stätten der Ausbeutung von Bodenschätzen zur Annahme einer Betriebsstätte (vgl. Kommentierung zu Art. 5 OECD-MA, Rn. 137).
4Die zweite Abweichung betrifft den in Buchst. h genannten landwirtschaftlichen Betrieb oder die Plantage, die nach dem OECD-MA von Art. 6 den Einkünften aus unbeweglichem Vermögen zugeordnet werden. Durch die Erfassung in Art. 5 fallen sie nach dem DBA-Sri Lanka unter die Unternehmensgewinne nach Art. 7. Ein materieller Unterschied ergibt sich dadurch nicht, da in beiden Fällen dem Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird.
III. Bau- und Montagebetriebsstätte
5Bei einer Bauausführung und Montage nimmt das DBA-Sri Lanka schon nach einer Dauer von mehr als 183 Tagen das Vor...